Grenzgänger bei der Migros-Gruppe: Bewerbung und Arbeitsbedingungen
Die Migros-Gruppe heißt Bewerberinnen und Bewerber aus dem grenznahen Ausland herzlich willkommen. Hier findest du alle wichtigen Informationen, die für Grenzgänger relevant sind.
Aufenthaltsbewilligung G
Grenzgänger benötigen eine gültige Aufenthaltsbewilligung G. Diese erlaubt es dir, in der Schweiz zu arbeiten und gleichzeitig im angrenzenden Ausland zu wohnen. Die Bewilligung wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt, vorausgesetzt, du hast einen unbefristeten oder mindestens einjährigen Arbeitsvertrag.
Weitere Informationen dazu findest du auf der offiziellen Website der Schweizer Migrationsbehörden.
Anmeldung und Meldepflicht
Nach Abschluss eines Arbeitsvertrags musst du dich bei der zuständigen kantonalen Behörde in der Schweiz anmelden. Jede Änderung deines Wohnsitzes oder deines Arbeitgebers muss ebenfalls gemeldet werden.
Weitere Informationen bietet das Gemeinde- und Kantonsportal.
Wochenaufenthalt oder tägliche Rückkehr
Grenzgänger müssen entweder täglich oder mindestens einmal pro Woche an ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurückkehren. In besonderen Fällen kann ein Wochenaufenthalt mit spezieller Genehmigung erfolgen.
Unterschiede je nach Nationalität
- EU-/EFTA-Angehörige: Erleichterte Bedingungen dank Personenfreizügigkeitsabkommen.
- Drittstaatenangehörige: Strengere Auflagen, u.a. Kontingentierung und Bewilligungsverfahren.
Bitte informiere dich frühzeitig über die geltenden Bestimmungen für dein Herkunftsland.
Sozialversicherung und Krankenversicherung
Als Grenzgänger bist du in der Schweiz sozialversicherungspflichtig (AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, BVG). Deine Krankenversicherung muss sowohl in der Schweiz als auch in deinem Wohnsitzstaat gültig sein. Es gibt spezielle Grenzgänger-Versicherungsmodelle.
Nähere Informationen findest du beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Familienzulagen und Kindergeld
Grenzgänger haben Anspruch auf Familienzulagen aus der Schweiz, wenn sie in der Schweiz erwerbstätig sind. Eventuelle Ansprüche im Wohnsitzland werden angerechnet, sodass keine Doppelzahlungen erfolgen.
Details findest du auf der Seite Infothek Familienzulagen.
Besteuerung
Grenzgänger werden grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert. In der Schweiz wird je nach Herkunftsland eine Quellensteuer erhoben, die mit der Steuer im Wohnsitzland verrechnet wird.
Mehr Informationen zu diesem Thema bietet die Eidgenössische Steuerverwaltung.
Arbeitsweg und Pendlerpauschale
Die Reisekosten zwischen deinem Wohnsitz und dem Arbeitsplatz in der Schweiz können je nach Wohnsitzstaat steuerlich geltend gemacht werden. Informiere dich bei den Steuerbehörden deines Landes über mögliche Abzüge.
Sprachkenntnisse und Integration
Je nach Arbeitsort werden Deutsch-, Französisch- oder Italienischkenntnisse erwartet. Die Migros-Gruppe unterstützt die sprachliche Integration durch interne Kurse und Weiterbildungsangebote.
Besonderheiten für Lehrstellenbewerber (Grenzgänger-Lehrlinge)
Grenzgänger, die eine Lehrstelle in der Schweiz anstreben, benötigen ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung G. Zusätzlich müssen Schnuppertage organisiert und spezifische Ausbildungsbewilligungen eingeholt werden.
Mehr dazu auf der Ausbildungsseite der Migros-Gruppe.
Bewerbung bei der Migros-Gruppe
Grenzgänger können sich problemlos über das Online-Portal der Migros-Gruppe bewerben. Bitte gib in deiner Bewerbung an, dass du Grenzgänger bist, und füge alle relevanten Dokumente (z. B. Wohnsitznachweis, Bewilligung) bei.
Weitere Informationen findest du auf der Karriereseite der Migros-Gruppe.
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